Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissen­schaftliche Fakultät - Institut für Psychologie

ReferentInnenrat

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  • Mitglieder
    • ReferentInnen, für jedes Referat gewählt vom StudentInnenparlament.
  • Aufgaben
    • eigentliches Arbeitsgremium der StudentInnenschaft
    • für die laufenden Geschäfte verantwortlich
    • Wahl
      • jährlich durch das StudentInnenparlament
  • nimmt seine Pflichten nach den in § 18 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) geregelten Aufgaben wahr und vertritt die StudentInnenschaft nach außen
  • besteht aus 14 Referaten
    • nach Themen- und Arbeitsbereichen begründet
    • Zumeist bestehend aus einer Referentin oder einem Referenten und einem oder zwei Co-ReferentInnen
    • Die ReferentInnen erhalten für ihr Engagement eine Aufwandsentschädigung