ReferentInnenrat
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- Mitglieder
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- ReferentInnen, für jedes Referat gewählt vom StudentInnenparlament.
- Aufgaben
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- eigentliches Arbeitsgremium der StudentInnenschaft
- für die laufenden Geschäfte verantwortlich
- Wahl
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- jährlich durch das StudentInnenparlament
- nimmt seine Pflichten nach den in § 18 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) geregelten Aufgaben wahr und vertritt die StudentInnenschaft nach außen
- besteht aus 14 Referaten
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- nach Themen- und Arbeitsbereichen begründet
- Zumeist bestehend aus einer Referentin oder einem Referenten und einem oder zwei Co-ReferentInnen
- Die ReferentInnen erhalten für ihr Engagement eine Aufwandsentschädigung
- nach Themen- und Arbeitsbereichen begründet