Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissen­schaftliche Fakultät - Institut für Psychologie

Nach dem Auslandsstudium

Siehe auf Am Ende des Aufenthalts auf der Website des International Office.

Achtung: Werden die Confirmation of Student Stay Abroad, das Transcript of Records nicht fristgerecht vorgelegt, kann das International Office bzw. die Haushaltsabteilung der HU die Rückzahlung des Erasmus+ Stipendiums fordern.


 

Confirmation for Student Stay Abroad

Hier kannst du die Confirmation for Student Stay Abroad (Anlage III) herunterladen. Sie muss von einer Kontaktperson an deiner Gasthochschule unterschrieben werden.

Für den Austausch in die Schweiz nutzt du bitte folgende Confirmation for Student Stay Abroad (Anlage III).


 

Anrechnung von Kursen

Sobald dein offizielles Transcript of Records (ausgestellt von der Gasthochschule) da ist, kannst du dir die im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen lassen. Folgende Schritte sind dazu erforderlich:

  • Lade dir den Antrag auf Anerkennung von anderweitig erbrachten Studienleistungen herunter und trage dort alle Leistungen (Kurse) ein, die du dir für dein Studium an der HU anerkennen lassen möchtest.
  • Mit dem Antrag und deinem Transcript gehst du zu den jeweiligen HU-Lehrstuhlinhabern (Professoren) und lässt dir die Note umrechnen und die Äquivalenz bestätigen.
  • Den fertig ausgefüllten Antrag reichst du schließlich zur Eintragung der Leistungen im Prüfungsbüro ein.

 

Learning Agreement

Hier kannst du das Learning Agreement (Anlage I) herunterladen. Es handelt sich dabei um ein mehrseitiges Formular, welches in drei Schritten zu bearbeiten ist.

  • Schritt 1: siehe Vor der Abreise
  • Schritt 2: siehe Nach der Ankunft
  • Schritt 3: Am Ende des Aufenthalts (Seite 5)
    • Der letzte Teil des Learning Agreements (Anerkennungsnachweis) muss nach der erfolgten Anrechnung bearbeitet werden. Wenn du dir keine Kurse anrechnen lassen möchtest, muss der Anerkennungsnachweis dennoch eingereicht werden.
    • Der Anerkennungsnachweis muss vom Prüfungsausschuss bzw. Prüfungsbeauftragen unterschrieben werden. 
    • Ausnahme: Falls du dir keins der Module an der Humboldt-Universität zu Berlin anrechnen lassen möchtest, reicht auch eine Unterschrift von Herrn Gerstorf: Bitte lass uns in diesem Fall das ausgefüllte und von dir unterschriebene Dokument zusammen mit einer Kopie deines offiziellen Transcript of Records per E-Mail zukommen: erasmus.psychologie@hu-berlin.de
    • Bitte schicke das finale Learning Agreement und das Transcript dann direkt an Frau Marx (cornelia.marx@hu-berlin.de).

 

EU-Online-Sprachtest

Der Test fällt ab SoSe 2022 weg.

14 Tage vor dem bei der Registrierung angegebenen Ende des Auslandsaufenthaltes erhältst du per E-Mail die Aufforderung zur erneuten Teilnahme am Sprachtest. Die Teilnahme ist Voraussetzung für die Auszahlung der zweiten Förderrate. 

Die E-Mail wird über die Datenbank elektronisch versandt. Bitte regelmäßig im Spam-Ordner nachschauen!


 

HU Alumni-Erfahrungsbericht

Zu den vollständigen Unterlagen gehört außerdem der Alumni-Erfahrungsbericht für die HU-Datenbank. Dabei handelt es sich um ein Freitext-Formular. Bitte schicke den Erfahrungsbericht an uns (erasmus.psychologie@hu-berlin.de).


 

Fernweh

Weitere Auslandsaufenthalte sind während des Studiums an der HU auf jeden Fall möglich - auch mit Erasmus+! Es gilt:

  • max. 12 Monate Erasmus+ Förderung pro Studienphase (Bachelor, Master, Promotion)
  • diese können frei auf Studien- und Praktikumsaufenthalte (student mobility for traineeship = SMT) verteilt werden
  • Abschlussarbeiten können ebenfalls im Rahmen von SMT geschrieben werden
  • auch zwei Erasmus-Semester direkt hintereinander und an verschiedenen Gasthochschulen sind möglich