Kuratorium
- Mitglieder
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- 5 Mitglieder auf Vorschlag der HU-Statusgruppen
- je 1 Mitglied auf Vorschlag der Arbeitgeberverbände bzw. der Gewerkschaften
- Der Wissenschaftssenator
- Der HU-Präsident
- 5 Mitglieder auf Vorschlag der HU-Statusgruppen
- Aufgaben
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- oberstes Entscheidungsgremium für die Universität und zugleich Schnittstelle zwischen Universität, Staat und Gesellschaft
- Feststellung des Universitätshaushaltsplans
- Beschlussfassung über Errichtung, Veränderung oder Schließung von Fachbereichen bzw. Instituten auf Vorschlag des Akademischen Senats
- Festlegung der inhaltlichen Definition aller Professuren
- Stellungnahme zu den Hochschulentwicklungsplanungen der Universität
- Kooperationsverträge mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- Mietverträge für die Anmietung neuer Universitätsgebäude
- Gebührensatzungen aller Art.
- Treffen nur vier- bis sechsmal im Jahr
- es gibt eine Hauptkomission, die in der Zwischenzeit alle Aufgaben vorberät, bzw. wenn das Kuratorium bestimmte Beschlusskompetenzen an die Hauptkommission übertragen hat, auch selbständig entscheiden kann.