Akademischer Senat
- Mitglieder
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- 13 Professoren
- 4 wissenschaftliche Mitarbeiter
- 4 nichtwissenschaftliche Mitarbeiter
- 4 Studenten
- Aufgaben
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- oberstes Selbstverwaltungsgremium der Universität
- jährlich öffentliche Stellungnahme zum Entwurf des Universitätshaushaltsplans für das Kuratorium
- Vorschläge für Einrichtung, Veränderung und Schließung von Fachbereichen
- Einrichtung und Schließung von Studiengängen
- Aufstellen verbindlicher Grundsätze für Lehre, Studium, und Prüfungen in allen Fachbereichen und Instituten
- Stellungnahme zu Studien- und Prüfungsordnungen sowie Promotions- und Habilitationsordnungen an den Senator für Wissenschaft und Forschung
- Festsetzung von Zulassungszahlen für das jeweils kommende Semester
- zentrale Ordnungen, z. B. Benutzerordnungen für Bibliotheken, Hochschulsport, sowie verschiedene Gebührenordnungen, Förderunterrichtlinien, Kooperationsvorschläge mit außeruniversitäten Forschungseinrichtungen etc.
- Tagung in der Regel alle vierzehn Tage
- Neuwahl alle 2 Jahre