Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissen­schaftliche Fakultät - Hochschulambulanz

Antworten auf die häufigsten Fragen

Was ist Psychotherapie? Was bedeutet Kognitive Verhaltenstherapie?

In einer Psychotherapie werden psychische („seelische“) Erkrankungen mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken behandelt. Dabei erfolgt die Behandlung über das persönliche Gespräch zwischen Patient*in und Therapeut*in. 
Eine der wissenschaftlich anerkannten Verfahren ist die Kognitive Verhaltenstherapie (KVT). Dabei stehen das Handeln und Fühlen („Verhalten“) sowie die Gedanken („Kognitionen“) der Patient*in im Vordergrund.Zu Beginn der KVT werden auslösende und aufrechterhaltende Bestandteile der psychischen Probleme ermittelt. Da die KVT davon ausgeht, dass Beschwerden durch verschiedene Lernprozesse entstehen, wird in der Therapie an diesen gearbeitet, um „umzulernen“. Dieses „Umlernen“ geschieht durch Einübung neuer Denk- und Verhaltensweisen oder das Entwickeln bzw. verstärken von persönlichen Stärken und Fähigkeiten. Das passiert sowohl in den einzelnen Therapiesitzungen als auch z.B. durch „Hausaufgaben“ zwischen den Sitzungen.
 Langfristiges Ziel der Therapie ist es, dass die Patient*innen verschiedene Strategien erlernen, um sich in schwierigen Situationen „selbst zu helfen“.
 

Wer zahlt für die psychotherapeutische Behandlung?

Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Es können derzeit keine privatversicherten Personen aufgenommen werden.
 

Wie sieht der Einbezug der Eltern in Therapie aus?

Die Eltern sind als wichtige Bezugspersonen am therapeutischen Prozess beteiligt. Ihre Unterstützung ist für das Erreichen der Ziele der Patient*innen hilfreich. Je nach Alter des*der Patient*in und je nach Problematik, sind die Eltern in den Stunden mit der*des Patient*in direkt dabei oder es gibt gesonderte Elterntermine. In den meisten Fällen steht jede 4. Sitzung für die Eltern zur Verfügung. Je jünger ein Kind ist, desto häufiger werden die Eltern mit eingeladen. Wir versuchen, die gesamte Familie in den psychotherapeutischen Prozess mit einzubeziehen. 
Bei Jugendlichen ab 15 Jahren kann die Therapie auch ohne Einbezug der Eltern stattfinden.
 

Müssen beide Eltern einer Therapie zustimmen?

Damit eine psychotherapeutische Behandlung erfolgen kann, müssen bei Kindern bis zum Alter von 15 Jahren alle Sorgeberechtigten damit zwingend einverstanden sein. Hat ein Elternteil kein Sorgerecht, ist seine Zustimmung hingegen nicht notwendig.
 

An welcher Stelle können wir nicht unterstützen und müssen weiterverweisen?

  • akute Suizidalität,
  • Suchterkrankungen, 
  • akute Psychosen, 
  • Diagnostik Teilleistungsstörungen (LRS, Dyskalkulie)
  • Essstörungen

 


Was sollen wir zum ersten Termin mitbringen?

  • Versichertenkarte des Kindes/Jugendlichen, 
  • Ggf. Vorbefunde, 
  • Schulzeugnisse in Kopie, 
  • unterschriebene und ausgefüllte Ambulanzformulare (erhalten Sie nach dem ersten Telefonkontakt von uns)

 


Wie lange dauert eine Therapie?

Der Umfang der Therapie richtet sich nach der Art und Stärke der psychischen Auffälligkeiten des*der Patient*in. Durch die ausführliche Diagnostik zu Beginn der Behandlung können wir uns einen besseren Eindruck verschaffen und Ihnen ein auf Sie angepasstes Angebot machen.
Die Diagnostikphase teilt sich in Sprechstunde (bis zu 5 Termine) und Probatorik (bis zu 6 Termine) auf. Die Diagnostikphase dient der Informationsgewinnung und Sie können unsere Einrichtung kennenlernen. Ist danach eine Psychotherapie notwendig und Ihrerseits gewünscht, stellen Sie gemeinsam mit Ihrem*r Therapeut*in den Antrag auf Psychotherapie bei der zuständigen Krankenkasse. In Abhängigkeit der Diagnose kann dabei entweder eine Akuttherapie (bis max. 12 Sitzungen), eine Kurzzeittherapie (max. 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (bis max. 60 Sitzungen) beantragt werden.