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Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät II - Institut für Psychologie

Besonderer Rücktritt

Richtlinien zum besonderen Rücktritt von einer Prüfung im Krankheitsfalle oder bei persönlichen Gründen.
Die Rücktrittsfrist endet eine Woche vor der jeweiligen Prüfung.

Danach haben Sie die Möglichkeit, von einem besonderen Rücktritt Gebrauch zu machen. Dieser Rücktritt ist nachweispflichtig. Gründe hierfür sind:
      • nachgewiesene Krankheit
      • schwerwiegende persönliche Ereignisse z.B.:
        • bei Nichtgewährleistung der Unterbringung betreuungspflichtiger Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger
        • Todesfall in der Verwandtschaft 1. Grades oder im Haushalt
  • Studierbarkeitsprobleme, die der Studierende nicht zu verantworten hat und die zur Zeit der Rücktrittsfrist noch nicht bekannt waren (z.B. kurzfristige Verlegung von Prüfungsterminen).

Bei Krankheit reichen Sie bitte Ihren Krankenschein ein.

Desweiteren stellen Sie bitte bei Krankheit bzw. beim besonderen Rücktritt einen formlosen Antrag auf Anerkennung mit folgenden Informationen:

  • Um welche Klausur/ Prüfung an welchem Tag handelt/e es sich, zu der Sie nicht erscheinen konnten?
Weiterhin nötig sind:
  • Die Angabe Ihrer Studienfächer: v.a. das Kernfach, die Einschreibnummer
  • Eine Telefonnummer und die E-Mail Adresse
Oder benutzen Sie unser Formular zur Mitteilung einer Krankschrift.

Bitte reichen Sie die entsprechenden Anträge und Nachweise umgehend innerhalb von 3 Werktagen (Datum Poststempel) und in einer einem Antrag angemessenen Form im Prüfungsamt ein, da sonst keine Berücksichtigung stattfinden kann. Der Prüfungsausschuss wird über Ihren Antrag entscheiden.
Desweiteren sollten Sie beachten:

  1. dass Prüfungsunfähigkeit kaum einmal für nur zwei oder drei Tage bestehen kann, sondern in der Regel für die gesamte Prüfungswoche gilt
  2. dass, wenn Sie sich 3x für die gleiche Klausur/ Prüfung krankgemeldet haben, der Prüfungsausschuss nur noch ein ärztliches Attest von einem Amtsarzt akzeptiert.
  3. dass Sie sich für jeden Prüfungsversuch wieder anmelden müssen. Sind Sie nicht angemeldet, dürfen Sie nicht mitschreiben bzw. wird das Klausurergebnis nachträglich aberkannt.
  4. dass Ihnen Leistungen nicht anerkannt werden, für die der Abschluss bestimmter, bisher nicht absolvierter Module Voraussetzung war.