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Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät II - Hochschulambulanz

Was ist eine Zwangsstörung

Das Gefühl etwas tun oder denken zu müssen, kennt jeder. Dies ist in der Regel auch unproblematisch, wenn das Leben hierdurch nicht nennenswert eingeschränkt wird. Ist die Belastung jedoch so groß, dass der normale Lebensvollzug nicht mehr oder nur unter sehr großen Schwierigkeiten möglich ist, wie z. B. bei stundenlangen Kontrollgängen in der Wohnung, ist eine Behandlung notwendig. Dies gilt nicht zuletzt, weil die Beschwerden auch Folgeprobleme, wie z.B. eine Depression auslösen können.

Der starke innere Drang, etwas tun oder denken zu müssen, was man selber als übertrieben oder unangemessen wahrnimmt, ist ein zentrales Merkmal von Zwangsstörungen. Dazu gehört z. B. stundenlanges Duschen, Waschen der Hände oder die oftmalige Kontrolle von Fenstern und Türen, etc. ob diese auch tatsächlich verschlossen sind. Grundsätzlich unterscheidet man hier zwischen Zwangsgedanken und Zwangshandlungen.

Zwangsgedanken sind solche Gedanken, die sich dem Betroffenen gegen seinen Willen aufdrängen, und die er nicht unterdrücken kann. Diese Gedanken werden als unsinnig oder uncharakteristisch für die eigene Person wahrgenommen. So kann eine Mutter z. B. den aufdringlichen Gedanken haben, dem eigenen Kind etwas anzutun, was dann oft zu erheblichen Schuldgefühlen und Befürchtungen führt.

Zwangshandlungen treten häufig in Form von Kontroll- oder Reinigungszwängen bzw. Wiederholungszwängen und Ritualen auf. Diese verfolgen den Zweck, Unruhe zu vermindern oder eine befürchtete Gefahr zu bannen, indem man z. B. vielfach überprüft, ob Elektro- oder Gasgeräte ausgeschaltet oder die Haustür tatsächlich verschlossen ist. Durch Reinigungszwänge (z.B. exzessives Putzen, Duschen oder Händewaschen) sollen befürchtete Infektionen verhindert werden. Eine andere Variante ist die Vermeidung potentiell „verseuchter“ Orte oder Gegenstände.

Zusammenfassend sind die vier folgenden Punkte als Kriterien für eine Zwangsstörung zu nennen:

  1. Der innere, subjektive Drang, bestimmte Inhalte zu denken (Zwangsgedanken) oder zu tun (Zwangshandlungen)
  1. Die betroffene Person versucht, den Drang zu unterdrücken oder mittels anderer Gedanken oder Tätigkeiten zu neutralisieren.
  2. Die Zwangshandlungen oder –gedanken werden von der betroffenen Person als iübertrieben oder unbegründet wahrgenommen.
  3. Die Zwangsgedanken oder –handlungen verursachen eine erhebliche Belastung oder Beeinträchtigung oder sind sehr zeitaufwendig (mehr als eine Stunde täglich).