Was ist eine Zwangsstörung
Das Gefühl etwas tun oder denken zu müssen, kennt jeder. Dies ist in
der Regel auch unproblematisch, wenn das Leben hierdurch nicht
nennenswert eingeschränkt wird. Ist die Belastung jedoch so groß, dass
der normale Lebensvollzug nicht mehr oder nur unter sehr großen
Schwierigkeiten möglich ist, wie z. B. bei stundenlangen Kontrollgängen
in der Wohnung, ist eine Behandlung notwendig. Dies gilt nicht zuletzt,
weil die Beschwerden auch Folgeprobleme, wie z.B. eine Depression
auslösen können.
Der starke innere Drang, etwas tun oder denken zu müssen, was man
selber als übertrieben oder unangemessen wahrnimmt, ist ein zentrales
Merkmal von Zwangsstörungen. Dazu gehört z. B. stundenlanges Duschen,
Waschen der Hände oder die oftmalige Kontrolle von Fenstern und Türen,
etc. ob diese auch tatsächlich verschlossen sind. Grundsätzlich
unterscheidet man hier zwischen Zwangsgedanken und
Zwangshandlungen.
Zwangsgedanken sind solche Gedanken, die sich dem
Betroffenen gegen seinen Willen aufdrängen, und die er nicht
unterdrücken kann. Diese Gedanken werden als unsinnig oder
uncharakteristisch für die eigene Person wahrgenommen. So kann eine
Mutter z. B. den aufdringlichen Gedanken haben, dem eigenen Kind etwas
anzutun, was dann oft zu erheblichen Schuldgefühlen und Befürchtungen
führt.
Zwangshandlungen treten häufig in Form von Kontroll-
oder Reinigungszwängen bzw. Wiederholungszwängen und Ritualen auf.
Diese verfolgen den Zweck, Unruhe zu vermindern oder eine befürchtete
Gefahr zu bannen, indem man z. B. vielfach überprüft, ob Elektro- oder
Gasgeräte ausgeschaltet oder die Haustür tatsächlich verschlossen ist.
Durch Reinigungszwänge (z.B. exzessives Putzen, Duschen oder
Händewaschen) sollen befürchtete Infektionen verhindert werden. Eine
andere Variante ist die Vermeidung potentiell „verseuchter“ Orte oder
Gegenstände.
Zusammenfassend sind die vier folgenden Punkte als Kriterien für eine
Zwangsstörung zu nennen:
- Der innere, subjektive Drang, bestimmte Inhalte zu denken (Zwangsgedanken) oder zu tun (Zwangshandlungen)
- Die betroffene Person versucht, den Drang zu unterdrücken oder mittels anderer Gedanken oder Tätigkeiten zu neutralisieren.
- Die Zwangshandlungen oder –gedanken werden von der betroffenen Person als iübertrieben oder unbegründet wahrgenommen.
- Die Zwangsgedanken oder –handlungen verursachen eine erhebliche Belastung oder Beeinträchtigung oder sind sehr zeitaufwendig (mehr als eine Stunde täglich).